Strafrecht
Legen wir los mit einem kleinen Fall:
Der Angeklagte A kauft in einem Berliner Supermarkt ein. Der Supermarkt ist ganz modern und bietet die Möglichkeit an einer Selbstbedienungskasse selbst bezahlen zu können. Dazu scannt man einfach die Waren die man kaufen will selbst ein.
Der Angeklagte beabsichtigt die Zeitschrift "Playboy", die 5 € kostet, zu "erwerben". Dazu reißt er aus einer Tageszeitung den Strichcode heraus und scannt diesen ein als er die Kasse passiert. Er bezahlt daher nur den angezeigten Preis von 1,20 €.
Der Ladendetektiv hat den A allerdings bei seinem Vorgehen beobachtet, gestellt und letztlich hat der Supermarktbetreiber Anzeige gegen A erstattet.
Haben Sie den Sachverhalt verstanden oder gibt es noch Fragen?
Der Angeklagte A kauft in einem Berliner Supermarkt ein. Der Supermarkt ist ganz modern und bietet die Möglichkeit an einer Selbstbedienungskasse selbst bezahlen zu können. Dazu scannt man einfach die Waren die man kaufen will selbst ein.
Der Angeklagte beabsichtigt die Zeitschrift "Playboy", die 5 € kostet, zu "erwerben". Dazu reißt er aus einer Tageszeitung den Strichcode heraus und scannt diesen ein als er die Kasse passiert. Er bezahlt daher nur den angezeigten Preis von 1,20 €.
Der Ladendetektiv hat den A allerdings bei seinem Vorgehen beobachtet, gestellt und letztlich hat der Supermarktbetreiber Anzeige gegen A erstattet.
Haben Sie den Sachverhalt verstanden oder gibt es noch Fragen?